Kfw einzelmaßnahme kredit

bis zu Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus · weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 %. 1 Ab sofort können Sie keine Anträge mehr für die Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen stellen. Alternativ können Sie Ihr Vorhaben auch mit dem Kredit. 2 Die KfW fördert energetische Sanierungsmaßnahmen mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu Euro und einem Tilgungszuschuss bis zu Euro. 3 Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder die Wärmedämmung Ihres Hauses · Einbau. 4 Als Kreditantrag in diesem Sinne gilt auch ein form­loser Antrag oder ein akten­kundiges Finanzierungs­gespräch inklusive KfW-Förderung bei Ihrem Finanzierungs­partner zum geplanten Vorhaben. Der formgerechte Antrag muss dann innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabens­beginn bei uns eingehen. 5 Merkblatt: BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen. Stand: 04/ • Bestellnummer: 6KfW • Palmengartenstraße • Frankfurt • Telefon: • Fax: • Infocenter • Telefon: 08(kostenfrei) • Fax: Seite 1 von Merkblatt BEG Wohngebäude Kredit. 6 Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen BEG EM Kredit im Überblick. Das neue Förderprogramm der KfW ist: Wohngebäude – Kredit () Der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit ist gleich hoch wie der BAFA-Zuschuss; Möglich sind maximal Euro Förderkredit pro Jahr und Antrag. 7 Konditionen Kredit mit Zuschuss () Zuschuss für Einzelmaßnahmen Kreditsumme maximal Euro pro Wohnein-heit Finanzierungsanteil von bis zu Prozent Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren mit 1 bis 5 tilgungs-freien Jahren Tilgungszuschuss: 20 Prozent der Kreditsumme, max. Euro pro Wohneinheit. 8 Neu hinzugekommen sind Fördermaßnahmen für das sogenannte KfW -Effizienzhaus 40 bzw. 40 Plus. Mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent von Euro Kreditsumme sind für die Sanierung zum Effizienzhaus bis zu Euro Förderung möglich – so viel wie nie zuvor. 9 Fördergegenstand. Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren; Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden. kfw 461 10