Finanzielle unterstützung bei scheidung Bei geringem Einkommen oder sehr hohen Schulden. 1 Als Prozesskostenhilfe (PKH) bezeichnet man die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten durch den Staat, wenn die eigenen finanziellen. 2 Wir erklären in einem Überblick, welche Unterstützungsleistungen, Zuschüsse und Hilfen beim Neustart in Betracht kommen und welche Perspektiven Sie in. 3 Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden oder getrennt Erziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres. 4 2. Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe bei Scheidung? Vor der Scheidung müssen die Ehepartner 1 Jahr getrennt voneinander leben. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres sind der Scheidungsantrag und damit der Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Die finanzielle Unterstützung erhält letztendlich, wer die Kosten des Verfahrens nicht selbst. 5 Sind Sie nach Ihrer Trennung und Scheidung auf die finanzielle Unterstützung Ihres Ex-Partners angewiesen, steht Ihnen Trennungs- oder Ehegattenunterhalt zu sowie für Ihr gemeinsames Kind. 6 Im Fall der Trennung oder Scheidung eines Elternpaares wird Trennungs- bzw. Scheidungsberatung angeboten – mit dem Ziel, dass die Eltern auch während und nach der Trennung das Kind gut versorgen können. Dabei soll ein für alle Seiten einvernehmliches Konzept entwickelt werden. 7 Scheidungskosten und finanzielle Unterstützung Akkordeon öffnen Bei einer Scheidung fallen insbesondere Gerichtskosten (10Franken je nach Kanton) und allenfalls Anwaltskosten an (ein paar Hundert bis Tausende von Franken, je nach Komplexität des Verfahrens). 8 Pixabay Bei einer Scheidung ist zu klären, wenn Sie aufgrund Ihrer schwierigen Lebenssituation auf finanzielle Unterstützung Ihres Ehepartners angewiesen sind und die Lebenssituation auf. 9 Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem die Kinder leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bleiben die Kinder bei dir, so hast du den Anspruch auf Kindergeld. Seit dem stehen dir für. das 1. und 2. Kind: € pro Monat; für das 3. Kind: € pro Monat; ab dem 4. Kind: € pro Monat; zu. verpflichtende beratung bei einvernehmlicher scheidung 10 trennung wer hilft finanziell 12