Was sind nebenleistungen nach vob c

sind solche Leistungen, die entsprechend § 9 Nr. 1 Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören (vgl. § 2 Abs. 1 in der VOB, Teil B), z. B. Einrichten. 2 Nebenleistungen nach DIN Abschnitt 4. Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist. 3 Wenn die Leistungen nach der VOB/C als Nebenleistung beschrieben sind, empfiehlt es sich nur ausnahmsweise, die Vergütungspflicht im Vertrag noch einmal zu. 4 Was im Einzelnen zu den Nebenleistungen zählt, steht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der VOB, Teil C im Abschnitt der DIN - Allgemeine Regeln für Bauarbeiten: Einrichten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und der gleichen. 5 Seit dem ist Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September , anzuwenden. 6 Wenn die Leistungen nach der VOB/C als Nebenleistung beschrieben sind, empfiehlt es sich nur ausnahmsweise, die Vergütungspflicht im Vertrag noch einmal zu regeln. Ein allgemeiner Hinweis auf die VOB in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht in Verträgen mit Privatpersonen nicht aus. 7 Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden. Einrichten und Räumen der Baustelle und Geräte. Vorhalten der Baustelleneinrichtung. 8 Übersicht. Nebenleistungen sind solche Leistungen, die entsprechend § 9 Nr. 13 VOB/A auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Vertrag zwangsläufig zur vertraglichen Leistung gehören, da sie laut gewerblicher Verkehrssitte als untrennbar von der Hauptleistung betrachtet werden müssen. 9 Die VOB/C ist einer von drei Teilen der VOB, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (genannt ATV). Die allgemeinen Regelungen für „Bauarbeiten“ jeder Art finden sich in der ATV DIN vob/c nebenleistungen elektro 10 kran nebenleistung vob 12