Testamentsvollstrecker erbe übertragen

Kann der Erbe trotz Testamentsvollstreckung Eigentum übertragen?. 1 Der Erblasser hat auch die Möglichkeit dem Alleinerben die Befugnis übertragen, die Person des Testamentsvollstreckers zu bestimmen. 2 § I 1 BGB schreibt vor, dass der Testamentsvollstrecker Nachlassgegenstände, welche er zur Erfüllung seiner Aufgaben offenbar nicht benötigt, den Erben auf. 3 So können einem Testamentsvollstrecker auch nur einzelne Aufgaben, zum Beispiel die Erfüllung eines Vermächtnisses, übertragen werden. 4 Kann der Erbe trotz Testamentsvollstreckung Eigentum übertragen? Grundsätzlich nicht, weil das normalerweise nur der Testamentsvollstecker kann. Aber keine Regel ohne Ausnahmen. Unterliegt der Nachlassgegenstand laut Testament nicht der Verwaltung des Testamentsvollstreckers kann der Erbe darüber verfügen. Und dann gibt es noch die. 5 Bei der Testamentsvollstreckung haben die Erben kein Mitspracherecht. Sie können insbesondere nicht verlangen, dass ihnen bestimmte Vermögenswerte übertragen werden. Die Testamentsvollstreckung vollzieht sich ausschließlich nach Maßgabe des Testaments. Ungeachtet der Testamentsvollstreckung kann ein Erbe seinen Erbteil verkaufen. 6 Der Testamentsvollstrecker hat dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Der Erbe kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugezogen wird. 7 Testamentsvollstrecker kann jede für das Amt geeignete Person Ihres Vertrauens werden. Sie können die Abwicklungs-, Verwaltungs- und Dauervollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker sollte eine angemessene Vergütung erhalten, die Sie im Testament möglichst beziffern. 8 Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker nur die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen (Verwaltungsvollstreckung), § BGB, oder die Erfüllung der Pflichten einer im Testament begünstigten Person zu überwachen (beaufsichtigende Testamentsvollstreckung). 9 Wegen § Abs. 2 BGB ist es dem Erben verwehrt, seine Rechtsstellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker im Ganzen auf einen Anderen zu übertragen. Einzelansprüche, wie z.B. die aus § Abs. 1 BGB, können übertragen werden. Gleiches gilt bspw. für die Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung. wer kontrolliert den testamentsvollstrecker 10 Dem Erblasser steht es frei, die Aufgabe der Erbauseinandersetzung (Nachlassteilung) einem Testamentsvollstrecker zu übertragen. Zu diesem Zweck ordnet er. 11