Zuschläge sonntagsarbeit nachtarbeit Zusätzlich darf für die. 1 Der steuerfreie Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt – vorbehaltlich des höheren Zuschlagssatzes. 2 25 % für Nachtarbeit (20 Uhr – 6 Uhr); 50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr – 24 Uhr); % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am Dezember. 3 Ein Zuschlag kann auf der Grundlage des Gesetzes nur verlangt werden, wenn an Sonn- und Feiertagen Nachtarbeit geleistet wird. Auszug aus dem Urteil des. 4 Die Nachtarbeit beginnt um Uhr und endet um Uhr morgens am nächsten Tag, dies von Montag bis Freitag. In der Woche, in der er Nachtarbeit leistet, arbeitet er 37 ½ Stunden (40 Stunden, abzüglich 2 ½ Stunden Pause) wovon Stunden Nachtarbeit sind (zwischen – Uhr). 5 Der steuerfreie Zuschlag für Nachtarbeit beträgt maximal 25 %. Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von bis Uhr. Beginnt die Arbeit vor Uhr, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40 % für die Zeit von bis Uhr. 6 1. Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz auf 40 Prozent, 2. als Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages. 7 Außerdem wissenswert: Der Zuschlag für Nachtarbeit bleibt bis zu einem Prozentsatz von 25 steuerfrei. Welche Regelungen gibt es für Arbeit an Sonntagen und Feiertagen? Wie im ersten Abschnitt schon dargestellt, gibt es Berufe, an denen Mitarbeiter auch an Sonn- oder Feiertagen arbeiten dürfen. 8 1 Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie. für Nachtarbeit 25 Prozent, vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent, vorbehaltlich der Nummer 4 für Arbeit am Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen. 9 Nachtarbeit. Je nach Tarifgebiet, regelmäßiger oder unregelmäßiger Nachtarbeit und Uhrzeit zwischen 12,5 und 50 Prozent. Schichtarbeit. Die Zuschläge für Schichtarbeit sind in Betriebsvereinbarungen geregelt. Sonntagsarbeit. Je nach Tarifgebiet zwischen 50 und 70 Prozent. Zum Teil nur für kontinuierlich arbeitende Betriebe. Feiertagsarbeit. zuschläge nachtarbeit 10 Sonntags- und Feiertagszuschläge sind dabei nicht kumulativ anzuwenden. Der Zuschlag für Nachtarbeit ist dagegen kumulativ anzuwenden. Ist also. 11