Mitbestimmung betriebsrat kündigung leiharbeiter So auch übrigens bei Leiharbeitnehmern. Daraus resultiert der Irrglaube, dass der Betriebsrat auch bei der Kündigung zu beteiligen ist. 1 Bei ordnungsgemäßer Verweigerung durch den Betriebsrat darf der Arbeitgeber den Leiharbeiter zunächst nicht einsetzen. Er hat nun die. 2 Ein neues BAG Urteil hat die Mitbestimmung von Betriebsräten bei Zeitarbeit gestärkt. Den Einsatz von Leiharbeit zu begrenzen und dauerhafte. 3 Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz auch bei dem Einsatz von Leiharbeitern mitzubestimmen. Will der Arbeitgeber einen. 4 Bevor der Arbeitgeber einen Leiharbeiter einsetzt, muss der Betriebsrat zustimmen. Zuvor hat der Arbeitgeber das Gremium über den Einsatz des Zeitarbeiters umfassend zu informieren. Der Betriebsrat darf seine Zustimmung nur aus Gründen verweigern, die das Gesetz vorgibt. 5 Nach § Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden. Dies gilt allerdings nicht für die Kündigung eines Leiharbeitnehmers. Leiharbeitnehmer haben nämlich ein Arbeitsvertragsverhältnis mit dem Unternehmen, das sie verleiht und dort ist auch ein Betriebsrat gegebenenfalls, wenn es einen. 6 Bei der Anhörung des Betriebsrates muss der Arbeitgeber unter anderem folgende Angaben machen: Personalien der LeiharbeitnehmerInnen, Beginn und Dauer der Beschäftigung, Informationen über den Arbeitsplatz, mögliche organisatorische und personelle Konsequenzen. 7 Kündigung wegen Krankheit Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte Ordentliche Kündigung Personalfragebogen Verhaltensbedingte Kündigung Versetzung Versetzung - Beteiligung des Betriebsrats Versetzung/Umgruppierung (§§ 99, BetrVG) Vorläufige personelle Maßnahmen. 8 (2) 1Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. 2Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. 3Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung. 9 Der Betriebsinhaber muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin verständigen. Innerhalb einer Woche kann der Betriebsrat dazu Stellung nehmen. Innerhalb dieser Frist hat der Betriebsinhaber auf Verlangen des Betriebsrats mit diesem zu beraten. § 14 abs. 3 aüg 10 Vor jedem Einsatz von Leiharbeit muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Namen aller Leiharbeiter mitteilen, deren Einsatz er plant. 11