Beratung kosten notar Die Gebühr für die erste Beratung richtet sich nach dem Rechtsproblem und dem Geschäftswert. Aus Erfahrung kann jedoch gesagt werden, dass im Regelfall die Kosten für eine erste Beratung bei ca. 1 Wie alle Notare bin auch ich an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Beratung je nach Gegenstand und Umfang, 15,00 – 45,00, 49,50 – , 2 Beispiel 3: Für eine einfache Beratung zu einem handschriftlichen Testament ohne spätere Beurkundung bezahlen Sie bei einem Reinvermögen von ,- Euro. 3 Die Gebühr für eine notarielle Beratung ohne Beurkundung – auch „notarielle Auskunft” genannt – ist gesetzlich festgelegt. Sie wird wie alle Kosten der. 4 Die Notarkosten sind daher transparent und berechenbar. Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist. Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Der Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren. 5 Das Wichtigste vorab: Ein Notartermin ist beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar ist der Neutralität verpflichtet und vermittelt gegebenenfalls zwischen den Vertragsparteien. Die Kosten belaufen sich auf rund 1,5 Prozent des Kaufpreises. Erst sind Sie ein Interessent, danach ist es Ihr Zuhause. 6 Ein Rechtsanwalt darf ein Testament weder beurkunden noch beglaubigen. Dies kann nur durch einen Notar geschehen. Die Kosten ergeben sich dabei aus der festgelegten Kostenordnung (§ 45 KostO). Für eine Beglaubigung kann demnach ¼ einer vollen Gebühr erhoben werden. Maximal kann ein Notar jedoch ,00 € verlangen. 7 Denn wissen diese nicht einmal, ob ein notariell beurkundetes Testament für sie zweckmäßig ist, ist das Ansinnen des Notars im Rahmen der planenden Beratung, ihnen einen kostenpflichtigen Entwurf zukommen zu lassen, amtspflichtwidrig, wenn er die Eheleute nicht über die dafür entstehenden Kosten informiert. Hätte sie der Notar auf. 8 Die Kosten für lediglich den Widerruf eines Testaments lassen sich der Gebührentabelle gem. § Kostenverzeichnis des GNotKG entnehmen. Für den Widerruf eines Testaments darf durch den Notar eine 0,5-Gebühr erhoben werden. Bei einem Nachlasswert von beispielsweise Euro wären das 37,50 Euro. 9 Die unter Pos. 2 abgerechnete Beratungsgebühr Nr. KV-GNotKG, in Rechnung gestellt für „erbrechtliche Beratung“, ist nicht schon allein deshalb entstanden und zu zahlen, weil der Notar im ersten Teil des insgesamt etwa eine halbe Stunde dauernden Termins vom mit den Antragstellern über deren erbrechtliche Angelegenheiten. notar gebührentabelle 10 1 GNotKG die Erstattungsverpflichtung des Notars in Höhe des zuviel empfangenen Betrages auszusprechen. Die unter Pos. 2 abgerechnete Beratungsgebühr Nr. 11 notar telefonische beratung 12