Mutterschutz elterngeld beamte Während der Elternzeit sind Beamte beihilfeberechtigt. Während der Elternzeit müssen Beamte (ggf.) Ihre PKV-Beiträge weiterzahlen. 1 Der Anspruch auf Mutterschutz ist für die Beamtinnen des Bundes in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) geregelt. 2 Der Anspruch auf Elternzeit ist für Beamtinnen und Beamte des Bundes in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) geregelt. 3 Wie funktioniert der Antrag auf Elterngeld als Beamtin/Beamter? 12 Monate vor der Geburt des Kindes, bzw. bei Frauen vor dem Start des Mutterschutzes. 4 Wie hoch ist das Elterngeld für Beamte? Das Elterngeld ersetzt vorgeburtliches Einkommen. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt also vom vorgeburtlichen Verdienst ab. Auch Beamte unterliegen dem Mindestbetrag von € und Höchstbetrag von €. 5 Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer der Elternzeit monatlich 31 Euro für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstattet bekommen. Darüber hinaus können Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen auch eine Erstattung bis zur vollen Höhe der Krankenversicherungsbeiträge beantragen. 6 Zusätzliche finanzielle Leistungen beantragen. Beamtinnen des Bundes erhalten gemäß § 5 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung zum Beispiel einen Zuschuss von 13 Euro für jeden Kalendertag eines Beschäftigungsverbots in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und eines Beschäftigungsverbots nach der Entbindung – einschließlich. 7 Eltern, die ein Kind unter drei Jahren haben, können einen Anspruch auf Elternzeit (MuSchEltZV) 20geltend machen. Es sollte jedoch vorab geklärt werden, welcher der beiden Partner die Elternzeit übernimmt, wobei auch eine gemeinsame Elternzeit erlaubt ist. 8 Weitergehende Hinweise zum Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bitte beachten Sie: Zur Beantragung von Elterngeld ist die Vorlage der Entgeltnachweise bzw. Bezügemitteilungen der letzten zwölf Abrechnungszeiträume erforderlich. 9 Am 1. Januar trat das Gesetz zum Elterngeld Plus in Kraft. Die Leistungen gelten für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli geboren werden. Vätern und Müttern soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, ein Elterngeld Plus bis zu 28 Monaten zu beziehen, wenn sie in Teilzeit arbeiten. In den Genuss des neuen Elterngeld Plus kommen auch BeamtInnen in Bund und Ländern, doch die Regelungen zur. beamte elternzeit 10