Verfassungswidrigkeit zinsen finanzamt

Die Verfassungsrichter haben in ihren Beschlüssen vom (Az. 1 BvR /14 und 1 BvR /17) die Höhe des in § Abs. 1 AO festgelegten gesetzlichen Zinssatzes von monatlich 0,5 % für Verzinsungszeiträume ab dem als. 1 › Steuern & Finanzen › Umgang mit dem Finanzamt. 2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr verfassungswidrig. 3 Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit. 4 Die Zinsen betragen nach § Abs. 1 AO für jeden vollen Monat des Zinslaufs 0,5 %, mithin 6 % jährlich. Von der Verzinsung erfasst werden nur die in § a Abs. 1 Satz 1 AO abschließend aufgezählten Steuerarten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. 5 Das BVerfG hatte entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird (Beschluss vom - 1 BvR /14 und 1 BvR /17, siehe hierzu auch unsere News). . 6 DILL-NEWSLETTER 8/ Der Zinssatz des Finanzamts ist verfassungswidrig Was Steuerzahler nach der Zinsentscheidung nun beachten müssen 6% Zinsen auf Steuernachforderungen und -erstattungen – ein äußerst lukratives Geschäft, zumindest für den Empfänger der Zahlung. 7 Das Finanzamt erlässt Zinsbescheide seit längerer Zeit in Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit der Zinsen „vorläufig“, so dass Änderungen in Bezug auf die Zinshöhe von Amts wegen durchgeführt werden. Ähnliches gilt in den meisten Fällen auch bei den von den Gemeinden erlassen Gewerbesteuerbescheiden. 8 Anträge wegen Verfassungswidrigkeit solcher Zinsen werden die Finanzämter daher ab sofort wieder ablehnen. Im Ergebnis müssen diese Zinsen vom Steuerzahler entrichtet werden. Zinsfestsetzungen für die Zeit bis zum , die bislang wegen der ausstehenden BVerfG-Entscheidung noch vorläufig waren, sind nun als endgültig anzusehen. 9 Ronig, Zinsen auf Steuern, infoCenter; Zeitschriften. Schmidt/Roth/Kollmann, Zum Beschluss des BVerfG betreffend die Vollverzinsung, StuB 20/ S. ; Fischer, Der Beschluss des BVerfG v. zur Vollverzinsung gem. § a AO, NWB 40/ S. ; Seifert, § a AO und Verfassungswidrigkeit, StuB 17/ S. zinsen auf steuererstattungen sind ab sofort steuerfrei 10