Wohnungskündigung per e mail anhang

Kann man einen Mietvertrag trotzdem per E-Mail kündigen? Gemäß § a BGB kann die sogenannte qualifizierte elektronische Unterschrift die Schriftform des § BGB ersetzen. 1 Kündigung eines Mietvertrages mit E-Mail reicht nicht, die Kündigung ist rechtlich nicht wirksam. Unterschrift ist in die PDF eingescannt, genügt auch nicht. 2 Demzufolge reicht es für den Vertragsabschluss aus, wenn der Mietvertrag unterschrieben, eingescannt und anschließend als E-Mail-Anhang. 3 Wer seine Wohnung zurückgeben möchte, muss darauf achten, in welcher Form er dies seinem Vermieter mitteilt. Eine einfache E-Mail reicht nicht. 4 Kündigung der Wohnung erfolgte per Mail - Kündigung muss wiederholt werden Wurde nur eine E-Mail abgeschickt, dann muss unbedingt die Kündigung des Mietvertrags mit einem - von allen Mietern - persönlich unterschriebenen Brief nachgeholt werden, weil für eine Kündigung die Schriftform erforderlich ist. 5 In 4 einfachen Schritten zum EINSCHREIBEN Schritt 1 Porto wählen Schritt 2 Marke downloaden und drucken Schritt 3 Marke aufkleben und Umschlag verschließen Schritt 4 EINSCHREIBEN versenden Einschreiben Einwurf Eigenhändig Rückschein Wert EINSCHREIBEN Das EINSCHREIBEN eignet sich ideal zum Versand wichtiger Dokumente z.B. Wohnung kündigen. 6 Es gibt dabei mehrere Varianten: Die Wohnungskündigung per Einwurf-Einschreiben: Der Postbote bestätigt, den Brief in den Postkasten des Vermieters gesteckt zu haben. Die Kündigung per Übergabe-Einschreiben: Der Postbote händigt den Brief persönlich an den Empfänger gegen Unterschrift aus. 7 Ein Mietvertrag kann nur dann wirksam per E-Mail gekündigt werden, wenn die qualifizierte elektronische Unterschrift im Sinne des § a BGB die Schriftform des § BGB ersetzt. Warum genügt die Kündigung per E-Mail-Text nicht? Die Kündigung als E-Mail-Text reicht nicht aus, da eine Mietvertragskündigung laut Gesetz eine Unterschrift voraussetzt. 8 Kündigung per E-Mail: Darauf sollten Sie achten Stand: August drucken Viele Verträge können Sie inzwischen auch ohne Unterschrift beenden. Sie müssen dabei aber einige Dinge beachten. Worauf Sie bei Kündigungen per E-Mail und Co. achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Foto: Verbraucherzentrale NRW Das Wichtigste in Kürze. 9 Die Kündigung vom Mietvertrag muss stets in schriftlicher Form und auf Papier erfolgen. Das Kündigungsschreiben für den Mietvertrag darf also weder per Fax noch per E-Mail verschickt werden. Auch eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Zudem ist eine Unterschrift des Hauptmieters bei der Kündigung vom Mietvertrag zwingend erforderlich. wohnungskündigung vorlage 10 Eine Übergabe per Fax oder E-Mail ist nur dann wirksam, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Es ist ratsam, die Kündigung frühzeitig zu. 11