Terrassenüberdachung baugenehmigung nrw Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von max. 30 m² und einer Tiefe von max. 4,50 m sind in NRW genehmigungsfrei. 1 Eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen ist notwendig, wenn die Maße die genehmigungsfreie Größe von 30 Quadratmetern und auch die Tiefe. 2 Bau einer Terrassenüberdachung: vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt 4,50 Metern baugenehmigungsfrei errichtet werden (Paragraf 62 Abs. 1 BauO NRW). 3 Nordrhein-Westfalen Neuregelung seit Juli Bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4,5 m brauchen Sie in NRW keine amtliche Baugenehmigung. 4 Jetzt große Auswahl an Premium-Terrassendächern entdecken bei der GartenHaus GmbH! Ihr Fachhändler für Großes in Haus und Garten | 0€ Versand | Beratung | Günstige Preise!. 5 Bau einer Terrassenüberdachung: vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt Auskunft einholen. Gemäß der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung kann eine Terrassenüberdachung bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von 4,50 Metern baugenehmigungsfrei errichtet werden (Paragraf 62 Abs. 1 BauO NRW). 6 Wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung in NRW errichten, haben Sie jedoch das Glück, dass nicht zwingen eine Baugenehmigung nötig ist. Unter Einhaltung bestimmter Richtlinien können Sie auf diese Verzichten, sparen sich die Kosten & können schneller mit dem Aufbau beginnen. 7 Brauche ich für die Errichtung einer Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung? Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 g) BauO NRW brauche ich für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m keine Baugenehmigung. 8 Das private Baurecht gilt auch, wenn es sich um eine genehmigungsfreie Überdachung von Terrassen in Nordrhein-Westfalen handelt. Der Bau darf nicht vor Erteilung der Genehmigung erfolgen. Wer früher beginnt, muss mit einem Baustopp oder schlimmstenfalls mit einem Bußgeldbescheid rechnen. 9 Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung ist u.a. abhängig von dem Begriff der „baulichen Anlage“. Eine Terrassenüberdachung wird in der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in § 65 Abs. 1 Nr. 8b als sog. „Genehmigungsfreie Baumaßnahme“ definiert, wenn diese eine Grundfläche von 30 qm nicht überschreitet und nicht mehr als 3 m Tiefe aufweist. baugenehmigung terrassenüberdachung 10 terrassenüberdachung ohne baugenehmigung 12