Was muss ich bei einer einvernehmlichen scheidung beachten Die Ehegatten leben mindestens ein Jahr getrennt. 1 Beide Ehegatten möchten. 2 Es besteht kein Streit (mehr) zwischen den Ehegatten. 3 Beachten Sie bitte auch, dass ein Versöhnungsversuch von maximal drei Monaten nicht zur Unterbrechung des Trennungsjahrs führt. Damit soll den Ehegatten die. 4 Bei einer einvernehmlichen Scheidung legt das Paar in der Regel im Vorhinein fest, wie sie sich die Scheidungskosten aufteilen bzw. welcher der Ehepartner dafür aufkommt. Bei besonders geringem Einkommen können die Ehepartner gemäß § ZPO eine Prozesskostenhilfe beantragen. 5 Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ganz entscheidend, dass sich die Ehepartner zur Vorbereitung der einvernehmlichen Regelung auf eine Scheidungsfolgenregelung verständigen. Im Scheidungsantrag muss der antragstellende Ehepartner erklären, dass die Ehepartner eine Regelung über das Sorge- und Umgangsrecht und die. 6 Wichtigstes Merkmal einer einvernehmlichen Scheidung ist somit, dass gemeinsame und einvernehmliche Scheidungsbegehren beider Ehegatten. Ehemann und Ehefrau müssen also dahingehend übereinstimmen, dass sie ihre Ehe nicht weiter fortführen möchten. 7 Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist Voraussetzung, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen einig sind. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt, ist ausreichend, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, der die Scheidung beantragt und der Andere ohne Anwalt der Scheidung zustimmt. 8 Für eine einvernehmliche Scheidung ist notwendig: Eine mindestens 1-jährige Trennungszeit. Einigkeit der Ehepartner, dass die Ehe geschieden werden soll. Eine gemeinsame Regelung bzgl. des Trennungsunterhalts sowie des nachehelichen Unterhalts. Einigung bzgl. des Umgangsrechtes sowie Kindesunterhaltes (nur bei vorhandenen Kindern). 9 Was muss ich bei einer einvernehmlichen Scheidung beachten? Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist Voraussetzung, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen einig sind. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt, ist ausreichend, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, der die Scheidung beantragt und der Andere ohne. einvernehmliche scheidung ohne anwalt 10