Was bedeutet kanzlei Der Begriff Kanzlei (von mittelhochdeutsch kanzelie, ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer Behörde, besonders eines Gerichtshofes;. 1 Der Begriff Kanzlei bezeichnet heute häufig das Büro eines Rechtsanwalts, Patentanwalts oder Notars. Branchenüblich wird die Bezeichnung Kanzlei auch von Steuerberatern verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch von. 2 Als Anwaltskanzlei oder Rechtsanwaltskanzlei bezeichnet man die Büroräume und das Unternehmen oder den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer. 3 [1] Büro einer Behörde, eines Rechtsanwalts oder eines Notars. Herkunft: mittelhochdeutsch: kanzelie; aus lateinisch: cancelli = Schranken; Bedeutung von. 4 Der Begriff Kanzlei bezeichnet heute häufig das Büro eines Rechtsanwalts, Patentanwalts oder Notars. Branchenüblich wird die Bezeichnung Kanzlei auch von Steuerberatern verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch von Versicherungsmaklern und Unternehmensberatern geführt. Bei Gericht wird die für die Ausfertigung von. 5 Bedeutungen (2) ⓘ. Behörde eines Regenten oder einer Stadt, der die Ausfertigung von Urkunden und die Durchführung des Schriftverkehrs obliegen. Gebrauch. 6 Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Anwaltskanzlei sowohl für das Büro eines Einzelanwalts als auch für die Büros mittlerer oder größerer Sozietäten und für deren Zweigstellen gebraucht. In der Anwaltskanzlei schafft der Anwalt alle personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Ausübung seines Berufs. 7 Der Begriff Kanzlei bezeichnet heute häufig das Büro eines Rechtsanwalts oder Notars. Branchenüblich wird die Bezeichnung Kanzlei auch von Steuerberatern und Patentanwälten verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch von Versicherungsmaklern und Unternehmensberatern geführt. 8 Kanzler: historisch Leiter einer Kanzlei, unter anderem der königlichen beziehungsweise kaiserlichen 4) allgemein: hoher politischer Beamter im Staatswesen Begriffsursprung: mittelhochdeutsch: kanzelære; althochdeutsch: kanzellari, kanzilari; aus spätlateinisch: cancellarius, bezeichnete im Mittelalter einen Hofgeistlichen, der in einer. 9 Rechtsfirma. Gruppe mit ähnlicher Bedeutung: Partnerschaft: gemeinschaftliche Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Gruppierungen, Organisationen oder politischen Einrichtungen, die auf mehreren Ebenen wirken kann. Partnerschaftsgesellschaft. Rechtsbüro. Sozietät: ein Zusammenschluss mehrerer Teilhaber (Sozien) zur gemeinsamen. kanzlei englisch 10 kanzlei hamburg 12