Temperatur arbeitsstättenrichtlinie

Die Raumtemperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur. Sie wird u. a. durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen. 1 In Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) müssen mindestens +20 °C bei leichten Arbeiten im Sitzen und +17 °C bei mittelschweren Arbeiten. 2 In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muss während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens + 21 Grad C herrschen. 3 Sobald die Raumtemperatur 30 °C übersteigt, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um Hitzeschäden vorzubeugen. Bei mehr als 35 °C darf der Raum. 4 Die Raumtemperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur. Sie wird u. a. durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen (insbesondere Fenster, Wände, Decke, Fußboden) bestimmt. Die Lufttemperatur ist die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung. 5 - Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – - Ausgabe: Juni zuletzt geändert GMBl , S. zuletzt geändert GMBl , S. 6 Möchte jemand der Arbeitsstättenverordnung folgend die Temperatur im Büro seines Unternehmens angemessen regulieren, bekommt er in der Regel A einige praktische Tipps dazu. Arbeitgeber sind angehalten, diese Empfehlungen umzusetzen, wenn die Temperatur durch Sonneneinstrahlung +26° C überschreitet: Das Einrichten von Vordächern. 7 In Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) müssen mindestens +20 °C bei leichten Arbeiten im Sitzen und +17 °C bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen gewährleistet sein. Bei schweren Arbeiten ist dagegen eine Temperatur von +12 °C noch ausreichend. 8 Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten und enthält Informationen bezüglich der Temperatur. Die Temperaturgrenzen sind abgestuft und abhängig von der Arbeitsschwere, der Arbeitshaltung und dem konkreten Betriebsraum. 9 Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV (BGBl. I Nr. 44 vom , S. ) enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die Verordnung dient der nationalen Umsetzung der EG-Arbeitsstättenrichtlinie 89//EWG. temperatur arbeitsplatz winter 10 In Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) müssen zwischen mindestens +20 °C bei leichten Arbeiten im Sitzen und +17 °C bei mittelschweren. 11