Kündigung des vertrages aus wichtigem grund

Der Grundsatz des Vorrangs der Erfüllung wird auch hier gewahrt: Liegt der wichtige Grund in einer vertraglichen Pflichtverletzung, ist zunächst eine. 1 Kündigt eine Vertragspartei aus wichtigem Grund, ist der Unternehmer nur berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil. 2 Mobbing · Gewalt · Gesundheitsgefährdungen · nicht ausreichender Arbeitsschutz · regelmäßiges Ausbleiben der Gehaltszahlung. 3 (1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor. 4 Kündigung aus wichtigem Grund (1) 1 Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des. 5 (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses. 6 Für ein Recht zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund nach einer Verschmelzung bedarf es besonderer Umstände, die die weitere Erbringung der Leistung durch den übernehmenden Rechtsträger unzumutbar machen. 7 Im Arbeitsrecht muss ein wichtiger Grund vorliegen, um nach § Abs. 1 BGB ein Arbeitsverhältnis außerordentlich (dann meist fristlos) kündigen zu können. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien dem Kündigenden. 8 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einem Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages bis zur Fertigstellung des Werkes nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund. (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter. kündigung aus wichtigem grund dienstleistungsvertrag 10