Dürfen leistungen vom jobcenter gepfändet werden

Ja, Arbeitslosengeld II zählt als pfändbares Einkommen. 1 Hallo Roy, Sozialleistungen können gepfändet werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Nachzahlung oder reguläre Zahlung handelt. Viele Grüße. 2 Kann Hartz 4 gepfändet werden? Ja, HartzLeistungen sind grundsätzlich pfändbar. Warum kommt es dann trotzdem nur selten zu einer Pfändung? 3 Wem ein Jobcenter Arbeitslosengeld II nachzahlt, darf diese behalten. Zumindest darf dieses Geld nicht gepfändet werden. Eine Pfändung würde dem. 4 Eine Pfändung von anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld I, ist hingegen möglich. Dabei müssen jedoch die geltenden Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden. Meist erreichen Leistungsbezieher jedoch nicht diese Grenze, weshalb es dann nicht zu einer Pfändung kommt. 5 Grundsätzlich darf ein Einkommen, wozu auch HartzLeistungen zählen, nicht gepfändet werden, wenn es maximal ,16 Euro beträgt. Der Regelsatz in Höhe von Euro (Stand ) für eine alleinstehende Person liegt weit darunter. 6 Eine Pfändung von Sozialleistungen ist möglich, wenn es sich um laufende staatliche Geldleistungen handeln, die dem Empfänger als Lohnersatz dienen. Das trifft zum Beispiel auf Arbeitslosengeld und Krankengeld zu. Allerdings ist auch hier der Pfändungsfreibetrag zu beachten. 7 Der Gläubiger (dem Sie das Geld schulden) kann theoretisch Ihre Bürgergeld-Leistungen pfänden lassen. Es gibt keine Regelung wie beispielsweise bei Mutterschafts- oder Wohngeld, welche die Pfändung verbietet. Grundsätzlich können Bürgergeld-Leistungen also gepfändet werden. 8 pfändet werden. (5) 1 Ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf Geldleistungen für Kinder (§ 48 Abs. 1 Satz 2) kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt wird, gepfändet werden. 2 Für die Höhe des pfändbaren Be-trages bei Kindergeld gilt: 1. 9 ZPO §§ d, e; SGB II § 42 ALG II-Leistungen, die der Schuldner erhält, sind bei einer erweiterten Pfändung (§ d ZPO) von Arbeitseinkommen unbeschadet des sich aus § 42 Abs. 4 Satz 1 SGB II ergebenden Pfändungsschutzes im Sinne einer Minderung des Pfändungsfreibetrages gem. § d Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen, sofern und soweit bei einer derartigen Berücksichtigung. pfändung jobcenter unterhalt 10 ALG II ist grundsätzlich unpfändbar. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II waren bisher gemäß § 54 Absatz 4 SGB I wie Arbeitseinkommen. 11