Ab wie viel stunden arbeit 45 minuten pause Dem zum Trotz hat sich der Gesetzgeber in § 4 Arbeitszeitgesetz sehr klar geäußert: Wer zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, hat 30 Minuten Pause. Wer. 1 "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 2 Arbeiten Beschäftigte mehr als neun Stunden, müssen sie mindestens 45 Minuten lang Pause machen. Länger als sechs Stunden am Stück darf. 3 Die1-Stunde-Regelung gilt ab 9 Stunden Arbeitszeit. Gesetzlich vorgeschrieben sind lediglich 45 Minuten. Arbeiten ohne Pause (6 Stunden). Arbeiten ohne Pause. 4 Arbeitnehmern steht laut der Pausenregelung nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Arbeiten Beschäftigte mehr als neun Stunden, müssen sie mindestens 45 Minuten lang Pause machen. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Unterbrechung seiner Tätigkeit nachgehen. 5 Ihre Arbeitszeit nach Abzug der Mittagspause von 30 Minuten liegt bei 9 Stunden und 30 Minuten. Gesetzlich sind für eine Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden jedoch mindestens 45 Minuten als Pause vorgeschrieben. Daher müssten Sie noch eine weitere Pause von 15 Minuten machen. 6 Nach 6 Stunden Arbeit steht dem Arbeitnehmer eine Ruhepause von 30 Minuten zu. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit muss die Arbeit insgesamt für mindestens 45 Minuten durch eine oder mehrere Pausen unterbrochen werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen werden von diesem Rechner allerdings nicht automatisch berücksichtigt. 7 Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden. Nach spätestens sechs Arbeitsstunden muss eine Ruhepause eingelegt werden. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden daher in der Regel nicht bezahlt. 8 Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen. Die Erholung kann dabei an einem Stück oder in mehreren Pausen von wenigstens 15 Minuten stattfinden. 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4. Ruhepausen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils. wieviel pause bei 6 stunden arbeit 10