Verordnung über umweltgefährdende stoffe

Allgemeine Informationen · Alle Fassungen. 1 Verordnung über umweltgefährdende Stoffe. (Stoffverordnung, StoV) vom 9. Juni (Stand am 7. September ). Der Schweizerische Bundesrat. 2 Die Chemikalien-​Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) enthält Spezialvorschriften für Chemikalien, die auf Grund ihrer Eigenschaften oder Verwendung eine. 3 eidgenössische Erlasse: a) Stoffverordnung10; b) Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen; c) Verordnung über Schadstoffe im Boden11; d) Giftgesetz mit. 4 1 Stoffe, Erzeugnisse und Gegenstände dürfen nur soweit direkt in die Umwelt aus-gebracht werden, als dies für den angestrebten Zweck erforderlich ist. 2 Dabei sind: a. Geräte einzusetzen, die eine fachgerechte und gezielte Anwendung ermögli-chen; b. Vorkehren zu treffen, dass Stoffe nicht unnötig in benachbarte Gebiete oder Gewässer. 5 Verordnung vom 9. Juni über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV) über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV) vom 9. Juni (Stand am 7. September ) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 26 Absatz 3, 29, 30 a- 30 d, 32 a bis, 38 Absatz 3, 39 Absatz 1, 41 Absatz 3, 41 a Absatz 2, 44 Absätze. 6 Die wichtigsten Bereiche, die nicht unter diese Verordnung fallen, sind: radioaktive Stoffe und Gemische, kosmetische Mittel, Arzneimittel sowie bestimmte Medizinprodukte und medizinische Geräte, Lebensmittel und die Beförderung gefährlicher Güter. 7 Im Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) steht als Wortlaut umweltgefährdender Stoff, und wird als Gefahrgut eine Kennzeichnung mit der Gefahrnummer 90 gefordert, sofern keine zusätzlichen Gefährdungen bestehen. 8 Das Einstufungsverfahren für Stoffe und Gemische ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt, welche das bisherige Einstufungsverfahren nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) fortschreibt. awsv-status. Quelle: Gunnar Minx. 9 Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV) Änderung vom April Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Stoffverordnung vom 9. Juni wird wie folgt geändert: 1. Das Verzeichnis der Anhänge wird wie folgt geändert: Ziff. und Ozonschichtabbauende Stoffe In der Luft stabile Stoffe 2. 10 12