Wieviel spenden sind steuerlich absetzbar

Spenden von Privatpersonen sind. 1 Maximal 10% Ihres steuerpflichtigen Gesamteinkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Gesamteinkommen beispielsweise. 2 Maximal 20 Prozent aller Einkünfte können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Wer also zum Beispiel Euro im Jahr verdient, kann. 3 Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Spende absetzbar. Spenden trägst du ab der Steuererklärung in die Anlage „Sonderausgaben“ ein. 4 Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien kannst Du zur Hälfte direkt von Deiner Steuerschuld abziehen – bis zu einem Höchstbetrag von Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern das Doppelte, also Euro (§ 34g EStG). 5 Spenden und Mitgliedsbeiträge sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Für Selbstständige gilt alternativ ein Spenden-Höchstbetrag von 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter, wenn dies günstiger ist. 6 Soweit die Zuwendungen die Grenze von EUR übersteigen (hier: EUR), sind diese bis zu einem Höchstbetrag von EUR als Sonderausgaben abziehbar. Das gilt für die Zuwendung an die Wählervereinigung: Die führt zu einer weiteren Steuerermäßigung von 50 % aus EUR = EUR, höchstens EUR. 7 Einen tatsächlichen Höchstbetrag gibt es nur für Spenden an politische Parteien, da diese gesondert angerechnet werden. Bis zu Euro pro Person dürfen zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Spenden werden also mit einem höheren Prozentsatz als dem aktuellen Steuersatz angerechnet. 8 Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar. Nehmen wir nun an, Sie haben in einem Jahr mehr, nämlich 25 Prozent Ihrer Einkünfte gespendet. Dann können Sie die fünf Prozent, die den Höchstbetrag übersteigen, einfach ins nächste Jahr "vortragen", also im Folgejahr in der Steuererklärung. 9 Bei Ihrer Einkommensteuer dürfen Sie 50 % der Zuwendungen, also der Mitgliedsbeiträge und Spenden, an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen direkt abziehen, höchstens jeweils EUR. Dabei können Sie beide Steuerermäßigungen für Parteien und Wählervereinigungen nebeneinander steuerlich geltend machen. kollekte steuerlich absetzbar 10 spenden steuerlich absetzen wo eintragen 12