Freibetrag für unterhaltszahlungen

Grundsätzlich können Sie Ihre Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. 1 › Familie & Leben › Scheidung. 2 Das Finanzamt erkennt Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen nur an, wenn die Empfänger lediglich geringes eigenes Vermögen. 3 Die Höhe des Selbstbehalts (Eigenbedarf) liegt ggü. minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern bei Euro, ist der. 4 Die Freibeträge für Kinder sind: Der Kinderfreibetrag in Höhe von Euro und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf in Höhe von Euro. Die Freibeträge führen dazu, dass Sie für diesen Teil Ihres Einkommens keine Steuern zahlen. 5 Wer Unterhalt als außergewöhnliche Belastung abziehen will, kann 10 Euro für das Jahr geltend machen (für 10 Euro) – der Höchst­betrag entspricht dem Grund­frei­betrag des jeweiligen Jahres. Den Höchst­betrag gibt es aber nur, wenn der Unterhalt von Januar an fließt. Nach­zahlungen gehen nicht durch. 6 Unter­halts­leis­tungen können im Jahr bis zu einem Höchst­be­trag von EUR geltend gemacht werden. Der Unter­halts­höchst­be­trag erhöht sich um die für die unter­hal­tene Person auf­ge­wen­deten Bei­träge für die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG. 7 Sofern der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist, beträgt dieser ab Euro (+ Euro gegenüber ), bei nicht Erwerbstätigen Euro (+ Euro gegenüber ). In diesem Betrag sind Euro für die Wohnkosten (Warmmiete, einschließlich umlagefähiger NK und Heizung) enthalten. 8 (2) 1 Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld besteht, kann der Steuerpflichtige einen Freibetrag in Höhe von 1 Euro je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen. 2 Für ein . 9 Unter­halts­zah­lungen an gesetz­lich unter­halts­be­rech­tigte Per­sonen können vom Leis­tenden mit maximal EUR pro Jahr (zuzüg­lich bestimmter Ver­si­che­rungs­be­träge) als außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen abge­zogen werden (§ 33a Abs. 1 EStG). Neues BMF-Schreiben. kindesunterhalt von der steuer absetzen 10 muss volljähriges kind unterhalt versteuern 12