Warum werden lehrer abgeordnet Soweit bestimmte Aufgaben im Ministerium nur vorübergehend anfallen, bietet sich die Abordnung an. 1 Eine KMK-Arbeitsgruppe „Lehrertausch“ entscheidet über die Versetzung bzw. Übernahme. Der Antrag hierfür ist online zu stellen. Für die Genehmigung muss der. 2 Der Mitbestimmung unterliegen Abordnungen von Lehrer*innen indes nur, wenn sie über das Ende eines Schulhalbjahres hinaus andauern. 3 Eine Abordnung ist die vorübergehende Tätigkeit (ganz oder teilweise) einer/eines Beschäftigten bzw. einer Beamtin/eines Beamten bei einer anderen Dienststelle. 4 Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit darf grundsätzlich nur mit seiner Zustimmung abgeordnet werden (Abs. 1 DRiG). Zur Vertretung eines Richters dürfen sie ohne ihre Zustimmung längstens für zusammen drei Monate innerhalb eines Geschäftsjahres an andere Gerichte desselben Gerichtszweigs abgeordnet werden (§ 37 Abs. 3 DRiG). 5 Der Lehrer wird von seiner Stammschule für mehrere Monate bis zu maximal einem Schuljahr abgeordnet (quasi an die andere Schule ausgeliehen). Zum neuen Schuljahr geht er an die alte Schule zurück, da neue Lehrkräfte an der Schule mit zu wenig Lehrern eingestellt werden können. 6 Eine Lehrkraft wird durch ihre Schulleitung davon in Kenntnis gesetzt, dass sie an eine andere Dienststelle abgeordnet werden soll. Dabei werden ihr die Gründe erläutert. Sie kann nun ablehnen oder zustimmen. Bei Abordnungen, die länger als ein Schulhalbjahr dauern, ist der Schulbezirkspersonalrat in der Mitbestimmung. 7 Abgeordneten Lehrerinnen und Lehrern soll die Möglichkeit zur Qualifizierung durch Beteiligung an konkreten, gegebenenfalls hochschulübergreifenden Forschungsvorhaben gegeben werden. Gemäß § 24 LBG ist die Abordnung nur für einen begrenzten Zeitraum zulässig. 8 Bis werden mindestens Lehrkräfte fehlen, prognostiziert die Kultusministerkonferenz. Der Lehrerberuf scheint für die junge Generation unattraktiv - mangelnde Flexibilität ist nur. 9 Abordnung ist in Deutschland ein Begriff des Dienstrechts und des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst.Für Beamte und Richter ist Abordnung die vorübergehende, ganz oder teilweise Übertragung einer Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle (Abs. 1 BBG Abs. 1 BeamtStG). abordnung lehrer kriterien 10 abordnung lehrer nrw bass 12