Notfallsanitäter ergänzungsprüfung hessen Die Qualifizierung von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter ist bis Ende möglich. In Hessen. 1 Kommunikation und Interaktion von hilfesuchenden Menschen, soziologische und psychologische Aspekte, · Handeln im. 2 Ergänzungsprüfung und Vorbereitungskurse. Möglichkeiten für die Weiterbildung zum Notfallsanitäter in einem Schaubild dargestellt. 3 Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter. Inhalt 5 Workshops mit den Themeninhalten initiale Patientenbeurteilung, Untersuchungstechniken und. 4 In Hessen werden 2 Wochen Vorbereitungszeit (+ 2 Tage Prüfung) angeboten. Nach dieser Vorbereitung oder auch direkt ohne diese Vorbereitung, kann die Zulassung zur Ergänzungsprüfung beantragt und nach positiver Entscheidung die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter abgelegt werden. 5 Zur Vorbereitung auf die Notfallsanitäter Ergänzungsprüfung möchten wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen: Checkliste für die einzureichenden Unterlagen (mit Vorbereitungslehrgang) Hessen Algorithmen (gültig ab ). 6 Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter umfasst mindestens theoretischen und praktischen Unterricht mit einem Umfang von Stunden an einer staatlich anerkannten Schule (Download „Liste Rettungsdienstschulen in Hessen“). 7 Notfallsanitäter-Vorbereitungslehrgang Checkliste für Ihre Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter Bitte bringen Sie folgende Unterlagen am ersten Lehrgangstag () mit: • Antrag auf Zulassung zur Prüfung, im Original mit eigenhändiger Unterschrift (siehe beigefügter Vordruck) • Erklärung Tätigkeit (siehe beigefügter Vordruck). 8 Die Ergänzungsprüfung dauert 3 Tage und endet mit dem Ergebnis „bestanden oder „nicht bestanden“ Besonderheiten: Teilnehmer, die die Ergänzungsprüfung gemäß § 32 Abs. 2 ablegen, brauchen keinen Nachweis über die stündige Pflichtfortbildung gemäß HRDG für das laufende Jahr. 9 Wichtig ist, dass Du innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes - also bis - die staatliche Ergänzungsprüfung oder eine staatliche Prüfung erfolgreich absolvieren musst, um die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter*in“ zu erhalten. notfallsanitäter ergänzungsprüfung nrw 10 übergangsfrist rettungsassistent hessen 12