Avr zuschläge anlage 33

Anhang A zur Anlage Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 1 (1) 1Der Mitarbeiter erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzu- schläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei. 2 Ab dem 1. Januar erhalten Beschäftigte nach Anlage 33 AVR je nach Tätigkeitsbereich eine monatliche Zulage (SuE-Zulage). S 2 bis S 11a. 3 Anlagen 31/32/ Die Zeitzuschläge dieser Tabelle ergeben sich aus dem auf eine Stunde entfallenden Anteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 ihrer jeweiligen. 4 Anlage Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst Zu den Bandbreiten Stand zur AVR Anlage 33 Stand § 1 Geltungsbereich § 2 Regelmäßige Arbeitszeit § 2a Qualifizierung § 3 Arbeit an Sonn- und Feiertagen § 4 Sonderformen der Arbeit § 5 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. 5 Anlage 33, gültig für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst Folgende Anlagen sind entfallen: Anlage 3a, gültig für Beschäftigte im stationären und ambulanten Pflegedienst Anlage C, gültig für Mitarbeiter in Einrichtungen basierend auf TVöD Bund Nächste Entgeltsteigerung. 6 Zur AVR Anlage 33 Stand Zu den Bandbreiten. § 1 Geltungsbereich. § 2 Regelmäßige Arbeitszeit. § 2a Qualifizierung. § 3 Arbeit an Sonn- und Feiertagen. § 4 Sonderformen der Arbeit. § 5 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. § 6 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit. 7 Zeitzuschläge für Bereitschaftsdienste sind in § 7 Abs. 5 der Anlage 31 sowie in § 7 Abs. 3a der Anlagen 32 und 33 zu den AVR geregelt. Die Zuschläge für tatsächlich geleistete Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grund-entgelt gezahlt werden, sind gemäß § 3b EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Auf Ab-schnitt R 3b LStR wird verwiesen. 8 Die AVR Anlage 33 beinhaltet die Regelungen des Sozial- und Erziehungsdienstes. Dabei wird zwischen den Regionen Ost und West teilweise noch im Regelment unterschieden. Die Arbeitszeit im Bereich West, sprich SuE Caritas AVR West Anlage 33 beträgt in der Woche durchschnittlich 39 Stunden. 9 Januar erhalten Beschäftigte nach Anlage 33 AVR je nach Tätigkeitsbereich eine monatliche Zulage (SuE-Zulage) von Euro (S 2 bis S 11a) bzw. Euro (Sozialarbeiter_innen, Sozialpädagog_innen und Heilpädagog_innen in S 11b, S 12 bei Tätigkeiten der Ziffer 1, S 14 oder S 15 bei Tätigkeiten der Ziffer 7). Für den Zeitraum vom 1. avr anlage 31 10